Abwrackprämie: Ab 30. März reicht der Kaufvertrag
Jetzt ist es amtlich!
Die Regeln für die Abwrackprämie werden so geändert, dass auch Käufer von Autos mit langen Lieferzeiten nicht um die Prämie fürchten müssen!
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) erklärte, die Umweltprämie werde gut angenommen. Viele Autokäufer seien deshalb jetzt unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kämen.
„Deshalb habe ich entschieden, dass ab 30. März ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt wird,” erklärte zu Guttenberg und sagte weiter: „Nachdem man ein neues Auto gekauft hat, kann man sich jetzt mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages die Umweltprämie reservieren. Die Umweltprämie wird dann ausgezahlt, wenn die Verschrottung des alten Autos und die Zulassung des neuen Pkw nachgewiesen wird.”
Das neue Verfahren könne aber aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten.
Wie ein Ministeriumssprecher erläuterte, gilt die Regelung dann auch für Leute, die sich bereits ein Auto mit langen Lieferfristen gekaut haben oder im März noch kaufen wollen.
Niemand werde schlechter gestellt, sagte der Sprecher. Wer sich bereits ein neues Auto mit langer Lieferfrist gekauft habe oder bis zum 30. März kaufen wolle, der könne sich dann mit Vorlage des Kaufvertrages ab diesem Datum selbstverständlich die Abwrackprämie ebenfalls reservieren lassen.
Dies sei eine sinnvolle Ergänzung der vom Wirtschaftsministerium bereits umgesetzten zusätzlichen Regelung zur Missbrauchsvermeidung durch Einziehung des Kfz-Briefes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. (BAFA)
Auch für die Beantragung der Prämie bei Erbfällen sei mit dem BAFA ein entsprechendes Verfahren gefunden, bei dem die Vorlage des Erbscheins als Nachweis akzeptiert werde, erklärte der Minister.