Das sind die häufigsten Irrtümer

Veröffentlicht auf von Schmid

Rund ums Auto ist in Deutschland so ziemlich alles genau geregelt. Doch was ist beim Autofahren eigentlich ganz konkret erlaubt und was ist verboten?


Eine kniffelige Frage. Denn nur allzu oft ist in der Praxis alles ganz anders, als man am Stammtisch meint.

 

  • In einer Polizeikontrolle muss man umfassend Auskunft geben.
    Stimmt nicht, außer Angaben zur Person müssen Sie gar nichts sagen. Zur Sache oder zum Vorwurf durch die Polizei darf man schweigen. Es gilt das Prinzip: Niemand muss sich selbst belasten.
  • Barfuß darf man nicht Auto fahren.
    Falsch, ausdrücklich verboten ist das nicht. Erlaubt sind auch Badelatschen oder hochhackige Schuhe
  • Einen Parkplatz darf man frei halten.
    Das kann man versuchen, einen Anspruch für den Partner im nahenden Wagen bringt das aber nicht. Ist ein anderer Fahrer eher an der Lücke, hat er Vorrecht.
  • Lichthupe auf den Vordermann ist verboten.
    Falsch. Um die Absicht zum Überholen zu signalisieren, ist sie erlaubt. Penetrantes Lichthupen mit zu dichtem Auffahren kann aber als Nötigung ausgelegt werden.
  • Rechts überholen ist immer verboten.
    Nein, rechts zu überholen ist erlaubt, wenn eine Kolonne mit maximal Tempo 60 fährt. Dann dürfen einzelne Fahrzeuge rechts vorsichtig mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbei.
  • Unter 0,5 Promille droht keine Strafe.
    Falsch, bereits ab 0,3 Promille und „Anzeichen von Fahrunsicherheit“ gerät der Führerschein in Gefahr.
  • Mit Promille besser aufs Fahrrad umsteigen.
    Gefährlich, auch für die Fahrerlaubnis. Denn ab einem Pegel von 1,6 Promille meldet das Amt „Zweifel an der Fahreignung“ an.
  • Nach einem Parkrempler reicht ein Zettel.
    Falsch. Man muss auf den Fahrer warten, tagsüber mindestens 30 Minuten, nachts 15. Danach sollte die Polizei informiert sowie der Zettel hinterlassen werden. Wer anders handelt, kann sich in den Verdacht der Unfallflucht bringen.
  • Am Ortsschild darf die Polizei nicht blitzen.
    Doch, das darf sie. Die´einzelnen Bundesländer empfehlen ihren Beamten allerdings, in der Regel mit Abstand zu blitzen.
  • Einen Kaufvertrag kann man 14 Tage stornieren.
    Falsch, das gilt nur für Haustürgeschäfte und Versandbestellungen. Der beim Händler unterschriebene Vertrag ist bindend.
  • Die Versicherung zahlt nur mit Polizeiprotokoll.
    Nein, seine Ansprüche kann ein Geschädigter auch ohne ein Polizeiprotokoll uneingeschränkt anmelden.
  • Wer auffährt, hat immer Schuld.
    Stimmt meist, aber eben nicht uneingeschränkt. Im Zweifel muss ein Gericht über den Einzelfall entscheiden.
  • Falschparker darf man zuparken.
    Nein, das ist nicht erlaubt. Wer durch einen Falschparker auf öffentlichem Grund behindert wird, sollte die Polizei anrufen. Die wird dann je nach Situation das Abschleppen des Falschparkers veranlassen.
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